Steuerfalle Privatfahrzeug

Ab 2016 gilt zumindest für die direkte Bundessteuer ein maximaler Steuerabzug für den Arbeitsweg von CHF 3'000.-. Auf den ersten Blick einfach eine Beschränkung des Abzugs für den Arbeitsweg, auf den zweiten Blick aber eine grosse Systemänderungen mit dramatischen Folgen, insbesondere für Personen denen ein Fahrzeug für private Nutzung zur Verfügung gestellt wird.  
 
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
 
Zwei Arbeitnehmer, der eine (A) hat einen Arbeitsweg von 6 km bzw. 12 km der ander (B) einen von 80 km bzw. 160 km. Beiden wird ein Geschäftsfahrzeug auch für die private Nutzung zur Verfügung gestellt. Das Fahrzeug hat einen Wert von CHF 50'000.- 
 
Bisher wurde für die Private Nutzung 0,8 % des Kaufpreises oder mindestens CHF 150.- pro Monat als Privatanteil zum Lohn angerechnet. Die Verwendung des Fahrzeugs für den Arbeitsweg wurde durch ein Kreuz auf dem Lohnausweis dokumentiert, hatte aber für die Steuer keinen Einfluss, da die theoretischen Auslagen in der privaten Steuererklärung voll zum Abzug gebracht werden konnten. 
 
In Zahlen:
 
nach alter Veranlagung 
 
Arbeitnehmer A und B
Aufrechnung des Prifatanteil 0.008 x 12 x CHF 50'000.- ergibt eine Aufrechnung von CHF 4'800.-
Aufrechnung Weg 0
 
nach neuer Veranlagung
 
Arbeitnehmer A
Aufrechnung des Privatanteil 0.008 x 12 x CHF 50'000.- ergibt eine Aufrechnung von CHF 4'800.-
Aufrechnung Weg 16 Km x CHF 0.70 x 225 Arbeitstage ergibt CHF 2'520.- da kleiner als maximal CHF 3'000.- Pauschalabzug ergibt keine Aufrechnung
 
Arbeitnehmer B
Aufrechnung des Privatanteil 0.008 x 12 x CHF 50'000.- ergibt eine Aufrechnung von CHF 4'800.-
Aufrechnung Weg 160 Km x 225 Arbeitstage x 0.50 pro km ergibt CHF 18'000.- abzüglich maximal CHF 3'000.- Pauschalabzug ergibt eine Aufrechnung von CHF 15'000.-
 
Dem Arbeitnehmer B würden wir empfehlen, das Fahrzeug privat zu kaufen und zu unterhalten. Die Kilometer, welche er für den Arbeitgeber zurücklegt, darf er diesem ohne Steuerfolgen verrechnen. Allerdings muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Wir empfehlen das für Einzelanwendungen kostenlose APP von MyLog zu verwenden. Für professionelle Firmenanwendungen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.