Verwaltungsratsmandate

Es kann verschiedene Gründe geben einen Verwaltungsrat mit einem Treuhänder zu bestücken:

Rechtliche Gründe

Eine in der Schweiz gegründete Gesellschaft (GmbH oder AG) muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden. Selbstverständlich können Sie als Eigentümer, der im Ausland seinen Wohnsitz hat, auch im Verwaltungsrat Einsitz nehmen und so die Fäden auch in Zukunft in den Händen halten.
Eigentümer, welche nicht in einem öffentlichen Register ausgestellt sein wollen, vertrete ich als Alleinverwaltungsrat und agiere nach rechtlichen und persönlichen Vorgaben der Eigentümerschaft. 

Strategische Gründe

Als Treuhänder hat man ein breites Spektrum an Informationen verschiedener Branchen und verschiedener Unternehmen. Der tägliche Austausch mit Jung- und Altunternehmer hilft ein gesamtheitliches Bild der zukünftigen Herausforderungen zu entwickeln. Diese wertvollen Erfahrungen bringe ich gerne als Verwaltungsrat in Ihr Unternehmen ein. 

Operative Gründe

Wichtige Arbeiten eines Treuhänder sind, Abschlüsse zu erstellen und zu interpretieren, um daraus Erkenntnisse für das operative Geschäft zu erhalten und diese im Verwaltungsrat und mit der Geschäftsführung zu diskutieren.