Arbeitszeiterfassung

Vom Gesetzgeber wird die Erfassung der Arbeitszeit zwingend vorgeschrieben. Es gibt wenige Ausnahmen für gut Verdiener (ab CHF 120'000) und für Arbeitnehmer die einem GAV unterstehen. Alle anderen Arbeitnehmer müssen Ihre tägliche Arbeitszeit dokumentieren. Um nicht einen allzu grossen Aufwand zu betreiben, lässt der Gesetzgeber zu, dass die Arbeitszeit vereinfacht erfasst werden kann, d.h. es reicht die gearbeiteten Tagesstunden.

Über den Sinn und Unsinn dieses Gesetzes kann man sicher diskutieren, es nutzt aber nichts! Wir denken, dass dieses Muss auch eine Chance sein kann!

Die Firma WAS GmbH setzt sich seit Jahren mit dem Thema auseinander und präsentiert Lösungen, welche die Zeiterfassungen intelligent nutzt und in den Workflow von Auftraggeber und -nehmer einbaut.

20140220_mobile_workflows.pdf (1,1 MB)