wirtschaftliche Handänderung

Von wirtschaftlicher Handänderung spricht man, wenn nicht das Immobil, sondern eine Immobiliengesellschaft d.h. Anteile an einer Immobiliengesellschaft verkauft werden und somit indirekt einen neuen Eigentümer erhalten. Diese Transaktion hat steuerliche Folgen.

Voraussetzungen:
1. es muss sich um eine Immobiliengesellschaft handeln
2. es muss sich um eine Mehrheitsbeteiligung handeln

steuerliche Folgen
Grundstücksgewinnsteuer

In wie fern die Gesellschaft eine Immobiliengesellschaft im Sinne des Gesetzes ist, muss selbstverständlich vorgängig geklärt werden.