Lohnzahlung - Dividendenzahlung

Nach der Einführung der reduzierten Dividendenbesteuerung kann es durchaus vorteilhaft sein, statt einer Lohnzahlung eine Dividendenzahlung vorzunehmen. Die Vorteile einer Dividendenzahlung sind, das Wegfallen von Sozialversicherungsabgaben (Arbeitnehmer wie Arbeitgeber) und die nur teilweise Anrechenbarkeit der Dividende bei der privaten Einkommenssteuer (vorsicht satzbestimmend ist aber immer der volle Dividendenbetrag). Wir haben das Ganze für einen Bruttobetrag von CHF 100'000.- in der Gemeinde Teufen, für eine alleinstehende Person durchgespielt und sind auf eine Ersparnis der Dividendenauszahlung gegenüber der Lohnauszahlung von 9% gekommen.

Nun kommt natürlich der findige Unternehmer sehr schnell auf die Versuchung, sich selbst keinen Lohn mehr zu entrichten, sondern seinen gesamten Überschuss in Form einer Dividende auszubezahlen. Dem einen freuts, dem andern ist es ein Dorn im Auge, so zum Beispiel der Sozialversicherungsanstalt. Diese fordert deshalb bei übermässigem Ungleichgewicht zwischen Dividendenzahlung und Lohnzahlung nachträglich AHV - Beiträge ein. Damit dies vermieden werden kann, sollte man sich an einige Regeln der Sozialversicherungsanstalt halten:
 
1. Dividendenauszahlungen bis 10% des inneren Wertes (steuerliche Aktienbewertung)
2. Auszahlung eines branchenüblichen Lohnes (www.lohnrechner.bfs.admin.ch/Pages/SalariumWizard.aspx)
3. Ausnahmen bilden allenfalls Substanzdividenden